Verein Blickkontakt

     Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen

Das ist ein Bild

Wien, Begegnungszonen: mangelnde Nutzungssicherheit

Laut Ma28 unvollständige Verlegung taktiler Leitlinien in Herrengasse trotz Beteiligung des KMS


Liebe LeserInnen!

Aus der Sicht blinder Menschen stellen Begegnungszonen aus mehreren Gründen einen massiven Rückschritt im Sinne der Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit dar:
– Das Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme, wie es in Begegnungszonen angewandt wird, basiert größtenteils auf Blickkontakt, wovon blinde Menschen naturgemäß ausgeschlossen sind. Daher stellt jede Querung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da Ampeln dem Konzept einer Begegnungszone widersprechen und daher nicht zum Einsatz kommen.
– Völlige Nullabsänkungen d.h. Gehsteig und Fahrbahn auf gleicher Ebene verunmöglichen die Orientierung entlang einer durchgehenden Leitlinie, zumal dann, wen die Hausmauer permanent vor- und zurückspringt.
– Wird trotz dieser Faktoren überdies auf ein taktiles Leitsystem verzichtet, wird die Begegnungszone endgültig zu einer No-Go-Area
– nicht ohne Grund raten Mobilitätstrainer dazu, die Begegnungszone Herrengasse aus Sicherheitsgründen umfassend zu meiden.

Anlässlich der Eröffnung der Begegnungszone Langegasse hat nun der Verein Blickkontakt bei der Magistratsabteilung 28 hinterfragt, wie diesen Problemen seitens der Stadt Wien begegnet wird.
Aus den Antworten der MA28 geht unter Anderem hervor, dass in der Begegnungszone Herrengasse ein bereits geplantes Leitsystem quasi unter den Augen des KMS schließlich doch nicht verlegt wurde, und dass die Verlegung eines Leitsystems in der Begegnungszone Langegasse derzeit d.h. etwa einen Monat nach der Eröffnung geprüft wird, was sich wohl negativ auf dessen Qualität auswirken wird (es wird wohl ein Leitsystem aus Bodenmarkierungsfarbe verlegt, das erfahrungsgemäß rasch abgenutzt wird und daher sehr wartungsintensiv ist. Ein Leitsystem aus Betonsteinen wäre hingegen äußerst langlebig gewesen, dieses kann jedoch nur mit hohem Aufwand nachgerüstet werden.)

Im Folgenden finden Sie den gesamten Schrivtverkehr mit der MA28 in chronologischer Reihenfolge d.h. zuerst die jeweils gestellte Frage, jeweils danach die von der MA 28 gegebene Antwort.
Um das Navigieren mittels Suchfunktion zu erleichtern, wird der Beginn des nächsten Abschnittes jeweils mit xxx und als neue Überschrift gekennzeichnet.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schmuckerschlag

xxx Erste Anfrage von Blickkontakt an die MA28 am 02.07.2018:

Betreff: Begegnungszone 8., Langegasse – Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Dem Verein Blickkontakt ist, leider erst medial – die bevorstehende Fertigstellung der Begegnungszone in 8., Langegasse zur Kenntnis gelangt. Nach unserem Wissensstand ist in der Langegasse kein Blindenleitsystem geplant. Warenausräumungen und schanigärten sind anscheinend jedoch direkt entlang der Hausmauer vorgesehen.
Ist dies der Fall, so stellt dies einen Hindernislauf für sehbehinderte und vor allem blinde Menschen dar, die sich mit dem Blinden-Langstock orientieren .

Eine Begegnungszone ohne taktiles Leitsystem birgt überdies erhebliches Gefahrenpotenzial für blinde Menschen, da
– die natürliche, innere Leitlinie in Form der Gehsteigkante komplett abgeflacht wurde und somit keine Begrenzung der Gehfläche zur Fahrfläche mehr ertastbar ist,
– sämtliche Fahrzeuge (auch Autos!) bis zu einer Geschwindigkeit von 20 KmH überall fahren dürfen.
– die bevorzugte Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen entlang der äußeren Leitlinie (Hausfront) auch nicht möglich ist, wenn entlang letzterer Schanigärten und Warenausräumungen gestattet sind,
– das Ausrichten vor einer Querung nicht möglich ist, um tatsächlich im 90-Grad-Winkel zur Hausmauer d.h. gerade zu queren.
Weiters ungelöst ist überdies das Problem der generell mangelnden Sicherheit beim Queren: da es keine Ampeln mit gesicherten Schutzwegen gibt, haben blinde Personen keine Möglichkeit, eine Begegnungszone sicher zu queren, da die gesamte Kommunikation mit den anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere jenen in Autos, mittels Blickkontakt erfolgt – etwas, das ein blinder Mensch aus nachvollziehbaren Gründen nicht leisten kann und das zu äußerst gefährlichen Situationen führt.

Wir ersuchen um folgende Informationen:

– In welcher Weise wurden und werden die Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen in Planung und Bau von Begegnungszonen im Allgemeinen, sowie der Begegnungszonen Herrengasse und Langegasse im Besonderen miteinbezogen?
– Weshalb wurde in der Begegnungszone Langegasse kein Blindenleitsystem verlegt?
– Unseren Informationen nach wurde in der Begegnungszone Herrengasse dereinst ein taktiles Leitsystem geplant. Warum wurde dieses niemals realisiert?

Wir ersuchen um umfassende Beantwortung unserer Fragen, sowie um die Möglichkeit, uns konstruktiv in die Lösung der genannten Probleme einbringen zu können.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Anton Heckenast, Wolfgang Kremser, Mathias Schmuckerschlag, BA

VEREIN BLICKKONTAKT

xxx erste Antwort der MA 28:

MA 28 – Z-K-560604/2018 Wien, 11.07.2018
8., Lange Gasse sowie 1., Herrengasse Ale/Buz TBI

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 02.07.2018 möchte ihnen die MA 28 folgendes mitteilen:
? Die MA 28 ist stets bemüht die Notwendigkeit eines TBIs zu hinterfragen und zu prüfen. Es wird diesbezüglich die Expertise des KMS durch Vorschläge und Abstimmung durch Herrn Ertl herangezogen. ? Auch beim Projekt Lange Gasse war dies der Fall mit der Stellungnahme der oben angeführten Interessensvertreter, dass kein TBI notwendig sei. Einer neuen anderslautenden Stellungnahme wird derzeit durch die MA 28 nachgegangen und mit der BV 8 abge-stimmt.
? Nach Fertigstellung der Straßenbauarbeiten in der Herrengasse fand im September 2017 eine Begehung vor Ort hinsichtlich der Detailausführung des taktilen Leitsystems in der Herrengasse statt. An dieser Begehung haben der Bezirk, die MA 19, die MA 28, die MA 46, die Wirtschaftskammer, die Baufirma und Herr Ing. Ertl teilgenommen. Im November 2017 wurden dann die Arbeiten durch Einfräsen der Pflasterung an den Kreuzungsbereichen durchgeführt. Es wurde davon abgesehen, das taktile Leitsystem entlang der Häuserfront zu realisieren. Bei Schanigärten besteht per Bescheid vom MBA die Verpflichtung, Vorkehrungen für Blinde und sehbehinderte Personen zu treffen.
Listenende
Dipl.-Ing.in Petra Ebert Mit freundlichen Grüßen
Kl. 49921 Für den Abteilungsleiter:
Ing. Erwin Buzi
Kl. 49918
Dipl.-Ing.in Elisabeth Alexander

xxx zweite Anfrage an die MA28 vom 23.07.2018

Betreff: Re: MA 28-Z-K-560604/18; Wien 8., Lange Gasse sowie 1., Herrengasse

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fachbereich Mobilität und Infrastruktur hat die Begegnungszone Langegasse nach deren Eröffnung besucht und folgendes Festgestellt:

Wie im Mail vom 2. Juli 2018 an die MA 28 geäußert, ist in der Langegasse kein Blindenleitsystem verlegt worden.

Die Lange Gasse ist von Josefstädter Straße bis Zeltgasse einschließlich Hugo-Bettauer-Platz niveaugleich gestaltet. Von Hausfront zu Hausfront gibt es also keine Randsteinkanten mehr, wodurch es blinden Personen nicht mehr möglich ist, die oftmals lebenswichtige Unterscheidung in Geh- und Fahrflächen vorzunehmen und sich somit zu orientieren sowie sicher zu bewegen.

optisch sind allerdings die Geh- und Fahrflächen durch die unterschiedliche Farbgestaltung der Steine von einander unterscheidbar, was einer eindeutigen Schlechterstellung von blinden Menschen gleichkommt, da auf ein taktiles Leitsystem leider verzichtet wurde. Zudem stellen Nullabsänkungen eine erhebliche Verwechslungsgefahr zwischen Geh- und Fahrspur dar – nicht umsonst ist in jahrelangen Verhandlungen ein Kompromiss von 3 cm Gehsteighöhe ausgehandelt worden, um zum einen Rollstuhlfahrern das Queren zu ermöglichen, zum anderen blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, Gehsteig und Fahrspur eindeutig von einander unterscheiden zu können!

Entlang der Hausfronten gibt es schmale Schanigärten und Warenausräumungen, ein Lokal hat einen größeren Schanigarten. Dadurch ist zusätzlich die sichere Nutzung der Hausmauer als äußere Leitlinie, wie dies im Rahmen des Mobilitäts- und Orientierungstrainings vermittelt wird, ebenfalls nicht möglich. An Samstagen stehen zusätzlich einige kleine Marktstände auf den optisch erkennbaren Gehflächen und schränken die Durchgangsmöglichkeiten entlang der Hausfronten noch mehr ein.

In der Begegnungszone gibt es definierte Parkplätze und eine Lade Zone.

Am Hugo-Bettauer-Platz wird die Begegnungszone von einer Radroute sowie von KFZ-Verkehr gekreuzt. Dies führt zu höchst gefährlichen Situationen, da blinde Menschen, wie beschrieben jeder Möglichkeit zur Orientierung beraubt, nun Fahrspuren queren, ohne zu wissen, wo diese nun beginnen oder enden, und dies ohne die Sicherheit, „freie Bahn“ zu haben, wie dies nur eine ampelgeregelte Kreuzung mit akustischen und taktilen Signalen ermöglicht. Stattdessen ist die blinde Person vollständig auf die Rücksichtnahme aller anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen, da sie sowohl Radfahrer, als auch Elektro- und Hybridfahrzeuge nicht hören und somit den Zeitpunkt der sicheren Querung nicht festlegen kann, zumal deren Beginn und Ende nicht wahrnehmbar ist.

Wie dieses Beispiel zeigt, sind blinde Verkehrsteilnehmer vom Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme von gleichwertigen Verkehrsteilnehmern in einer Begegnungszone ausgeschlossen, sie sind, ganz im Gegenteil, vollständig auf die Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen! Diese Tatsache liegt bereits im Konzept von Begegnungszonen begründet und gilt somit natürlich auch für jene im Bereich Herrengasse, auf die wir im folgenden eingehen möchten:

Ihrem Schreiben vom 17.07.2018 entnehmen wir, dass es bei der Begehung im September 2017 eigentlich nur noch um die Detailgestaltung des taktilen Leitsystems ging. Dies deckt sich auch mit unseren Informationen.
Um die Situation Nachvollziehen zu können, ersuchen wir Sie um folgende Information:
Ihren Angaben entnehmen wir, dass eine Begehung im September 2017 stattfand, zu einer Zeit also, in der die Begegnungszone bereits eröffnet war. Stimmt es, dass weder die Mitgliedsorganisationen des KMS, noch Vertreter anderer Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen an dieser finalen Begehung teilgenommen haben? Dies fänden wir, gerade bei einer so grundsätzlichen Entscheidung wie der Frage, ob das bereits geplante taktile Leitsystem überhaupt realisiert werden soll, gelinde gesagt nicht nachvollziehbar – war die Einbindung blinder und sehbehinderter Menschen bei dieser Begehung gar nicht mehr vorgesehen? Oder handelt es sich hier um ein Missverständnis?

Mit der Entscheidung, von der Realisierung taktiler Leitlinien abzusehen, missachtet die Stadt wien leider die fundamentale Forderung blinder und sehbehinderter Menschen, sich trotz der Massiven Verschlechterungen, die Begegnungszonen grundsätzlich und die Herrengasse im Besonderen mit sich bringen, weiterhin einiger Maßen sicher fortbewegen zu können, und schafft so letztlich immer mehr „No-Go-Areas“ für einen Teil der Bevölkerung. Diese Einschätzung wird auch dadurch untermauert, dass selbst Mobilitäts- und Orientierungstrainer innerhalb des KMS, d.h. jene wichtigen Personen, durch welche Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die sichere Fortbewegung im öffentlichen Raum erlernen, grundsätzlich dazu raten, die Begegnungszone Herrengasse aus Sicherheitsgründen umfassend zu meiden – an das Tätigen von Einkäufen in den zahlreich vorhandenen Geschäften oder an sonstige Aktivitäten, welche eine Begegnungszone eigentlich ermöglichen sollte, ist ohnehin in keiner Weise zu denken.

Die Situation in der Herrengasse ist ebenso nachteilig wie jene im Bereich Langegasse, negativ hinzu kommen jedoch noch folgende Faktoren:
– Die Hausmauer springt permanent vor und zurück, was eine Orientierung an ihr d.h. an der äußeren Leitlinie selbst bei deren völliger Freihaltung gänzlich verunmöglicht
– Mitten im Weg stehen Blumenkisten, aus denen mitunter hohe Büsche ragen, die man zuerst unsanft ins Gesicht bekommt, ehe man mit dem Stock an der Blumenkiste anstößt

Der Verein Blickkontakt ersucht Sie daher:
– Im der Begegnungszone Herrengasse das ohnehin bereits geplante Taktile Leitsystem zu realisieren, In der Begegnungszone Langegasse, sowie generell in zukünftigen Begegnungszonen taktile sowie gut kontrastierende Leitsysteme zu errichten, um zumindest ein absolutes Mindestmaß an Benützbarkeit sicherzustellen
– das Problem der in keiner Weise vorhandenen Querungssicherheit blinder und sehbehinderter Menschen nachhaltig d.h. für alle bestehenden und, falls unvermeidlich, auch für alle hinkünftigen Begegnungszonen zu lösen,
– generell im öffentlichen Raum überall dort taktile Leitsysteme zu errichten, wo die vorhandenen Anlagen und Baulichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen keine verlässlich zugänglichen Orientierungsmöglichkeiten bieten, sowie auf Gehwegen bei komplexen Verkehrssituationen, das heißt, wo es nicht möglich ist, sich entlang vorhandener, durchgängig nutzbarer, baulicher Elemente (z.B. Hausmauern, Rasensteinkanten, Geländern) fortzubewegen
– Die Notwendigkeit von Begegnungszonen grundsätzlich zu überdenken, da, wie beschrieben, vor allem blinde Menschen von dessen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme mangels Sehvermögen ausgeschlossen sind.
– Schließlich von Nullabsänkungen abzusehen, da bei gleichen Straßenniveaus ein Leitsystem zwar ein Mindestmaß an Orientierungsmöglichkeit bietet, jedoch Geh- und Fahrspur weiterhin leicht verwechselt werden können.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kremser, Anton Heckenast, Mathias Schmuckerschlag, BA
Fachbereich Mobilität und Infrastruktur
VEREIN BLICKKONTAKT

xxx 2. Antwort der MA28

MA 28 – Z-K-560604/2018 Wien, 1.8.2018
8., Lange Gasse sowie 1., Herrengasse Ale/Ebe TBI

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ad Lange Gasse:
Wie schon im Schreiben der MA 28 an Sie vom 11.7.2018 erwähnt, werden derzeit Gespräche zwischen der MA 28, der MA 33 und der BV 8 für eine Nachrüstung eines taktilen Leitsystems an den Kreuzungen Lange Gasse / Josefstädter Straße bzw. Lange Gasse / Hugo-Bettauer- Platz in 1080 Wien geführt. Ein durchgängiges taktiles Leitsystem in der Lange Gasse zwischen der Josefstädter Straße und dem Hugo-Bettauer-Platz ist aus Sicht des KMS nicht erforderlich, da man dort die Hausmauer als Führungselement verwenden kann.
In diesem Abschnitt der Lange Gasse ist nur ein einziger Schanigarten bewilligt, der gemäß Bescheid Vorkehrungen für Blinde und sehbehinderte Menschen zu treffen hat.

Ad Herrengasse:
Der KMS (Herr Wagner) war beim Projekt Herrengasse in 1010 Wien eingebunden. Der KMS wurde über die Fertigstellung informiert. Die Ausführung des taktilen Leitsystems entspricht laut Herrn Ing. Ertl der ÖNORM.
Wie in der Lange Gasse kann entlang der Herrengasse die Hausmauer als Führungselement verwendet werden. Somit wurde von einem durchgängigen taktilen Leitsystem (auch aus Kostengründen) abgesehen. Die Querungen sind mit einem taktilen Leitsystem ausgerüstet.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen ausreichend Informiert zu haben
Dipl.-Ing.in Petra Ebert Mit freundlichen Grüßen
Kl. 49939 Für den Abteilungsleiter:
Dipl.-Ing.in Petra Ebert

erstellt am 29.08.2018 von Martin Oblak

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