Verein Blickkontakt

     Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsmittel in der Ostregion Wien, Niederösterreich und Burgenland

Der Artikel wurde von Wolfgang Kremser, Kontaktdaten siehe am Ende des Artikels, übernommen.
Er enthält nützliche Informationen zu Tarifen, Verkehrsverbünden, sowie Verkehrsbetrieben.

Wien, Jänner 2017

INHALTSVERZEICHNIS:

1. ÖBB
1.1 Ermäßigung für Menschen mit Behinderung
1.2 Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson und/oder Assistenz-Hund
1.3 Begriffsbestimmung Assistenz-Hunde
1.4 RailPlus
1.5 Ticketkauf – Reisende ohne gültigem Ticket
2. Vorteilscard Spezial (Behinderung) der ÖBB
3. Österreichcard
4. Kauf von Tickets für ÖBB Schiene
4.1 Online-Ticket
4.2 ÖBB App
5. Fahrradbeförderung in Zügen der ÖBB
6. Platzkartenreservierung national – international
7. Tarifbestimmungen für den internationalen Verkehr
7.1 Tickets im internationalen Verkehr
7.2 Kostenlose Begleitperson im internationalen Verkehr
8. Haus-Haus-Gepäck PLUS
9. Vollbetrieb der neuen Verkehrsdrehscheibe Wien Hauptbahnhof
10. Kontaktdaten ÖBB
11. Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn) – Tarifbestimmungen
12. WEstbahn und WEstbus
12.1. Tarifbestimmungen für WEstbahn und WEstbus
12.2. WEstbahn
12.3. WEstbus
13. Verkehrsverbünde
14. Verkehrsverbund Ostregion
14.1. Informationen für behinderte Fahrgäste zu Tarifwechsel
14.2. Ermäßigung im VOR
14.3. Wiener Linien (Kernzone 100)

1. ÖBB

1.1 Ermäßigung für Menschen mit Behinderung

Die ÖBB machen es ihren KundInnen einfacher. Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. Jänner 2014 auch ohne Vorteilscard Blind / Spezial immer 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standardticket – damit entfallen für diese Gruppen die Vorteilscard

Behindertenpass:
Jeder EU Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich kann den Österreichischen Behindertenpass – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – beim zuständigen Sozialministerium Service beantragen.

Der Österr. Behindertenpass gilt als Nachweis zum Erwerb von ermäßigten Tickets bei der ÖBB Schiene und der ÖBB-Postbus GmbH.
Der Behindertenpass (sowie bisher die Vorteilscard Spezial und blind) wird auch von zahlreichen Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmungen als Ermäßigungsausweis anerkannt.

Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung:
* Ein österreichischer Behindertenpass gemäß dem Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ oder ein
* österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 70 %

Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.

Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können wie bisher folgende Vorteile nutzen:
– immer 50 % Rabatt auf ÖBB-Standardticket für Reisende
– gratis Sitzplatzreservierung inkl. Begleitperson

Alle im Umlauf befindlichen Vorteilscards können bis zum Ende ihrer Gültigkeit wie gewohnt genutzt werden.

1.2 Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson und/oder Assistenz-Hund

Reisende mit Behinderungen welche sind:
* Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen.
* Blinde Reisende, Reisende mit Rollstuhl und Schwerkriegsbeschädigte, deren Behindertenpass einen Behinderungsgrad von mindestens 70% aufweist, können eine Begleitperson mitnehmen.
* Dies gilt ebenso für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.
können eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.

Achtung für die Begleitperson:
Die Begleitung einer hochgradig sehbehinderten oder blinden Person durch eine andere hochgradig sehbehinderte oder blinde Person (Fahren nur mit einer ermäßigten Karte) ist unzulässig! Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren Erwachsene.

1.3 Begriffsbestimmung Assistenz-Hunde

Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Rollstuhl-, Signal-, Therapie- und Blindenführhunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung. Assistenzhunde haben ein entsprechendes Dokument.

1.4 RailPlus

Kunden mit einer gültigen Vorteilscard können 25% RAILPLUS Ermäßigung nutzen. Der Behindertenausweis bzw. Behindertenpass gilt in anderen Ländern nicht für die RAILPLUS Ermäßigung. Der betroffene Kunde muss sich hierzu über die Bestimmungen im jeweiligen Land erkundigen. Es steht Kunden natürlich offen eine Vorteilscard Classic, Jugend oder Senior zu erwerben.

Nachfolgend gibt es einen Überblick über die kostenlose Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes

Unternehmen
Begleitperson
Assistenz-Hund
Anmerkungen

ÖBB-Schiene
Begleitperson
Assistenz-Hund
Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich

ÖBB-Postbus bei Verbund-überschreitenden Fahrten sowie auf Linien, die keinem Verkehrsverbund angehören.
Begleitperson
Assistenz-Hund
Alternativ Begleitperson oder Assistenz-Hund

Die jeweils gültigen Beförderungsbestimmungen sind zu beachten.

1.5 Ticketkauf – Reisende ohne gültigem Ticket

Grundsätzlich müssen Reisende bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket (S-Bahn, Nah- und Fernverkehr) besitzen. Dies gilt auch für Mitnahme von Hunde bzw. Fahrräder. Sollte am Bahnhof nur ein Ticketautomat vorhanden sein, bekommt ein ohne Begleitung reisender blinder oder mobilitätseingeschränkter Fahrgast das Ticket ohne Aufpreis im Zug. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises über die bestehende Sehbehinderung bzw. Blindheit beim Zugbegleiter oder beim Kontrollorgan wäre vom Vorteil.

Der Nachweis für die Voraussetzung im Zug kann mittels
* Behindertenpass mit der Eintragung „stark sehbehindert“ oder“ blind“
* einem amtlichen Ausweises über die bestehende starke Sehbehinderung oder Blindheit

erbracht werden.

Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keinen Defekt darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt. Sie können ebenfalls ohne Ticket in den Zug einsteigen, wenn alle Ticketautomaten des Bahnhofs keine Münzen und Geldscheine mehr akzeptieren. In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Ticket im Zug, entweder bei unseren Mitarbeitern oder am Ticketautomaten im Zug. Bitte kaufen Sie das Ticket sofort nach dem Einsteigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen.

An Bahnhöfen ohne ÖBB-Ticketschalter oder Ticketautomaten dürfen Sie auch ohne Ticket einsteigen.

Auszug aus dem Tarif: A.3.2.4. Reisende mit Behinderungen ohne gültigem Ticket

A.3.2.4.1.
Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:
* Blinde oder stark sehbehinderte Reisende und
* Rollstuhlfahrer.

A.3.2.4.2.
Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:
* Reisende, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters keinen Automaten bedienen können
* Reisende, die aufgrund eingeschränkter manueller oder geistiger Möglichkeiten keinen Automaten bedienen können

A.3.2.4.3.
Den unter A.3.2.4.1 und A.3.2.4.2 genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1 beim Kauf von Tickets im Zug.

A.3.2.4.4.
Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.

2. Vorteilscard Spezial (Behinderung) der ÖBB

Die Vorteilscard Spezial (Behinderung) wird nicht mehr neu angeboten, gilt aber bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum weiterhin als Nachweis zum Erwerb von ermäßigten Tickets bei ÖBB Schiene und ÖBB-Postbus GmbH.

Alle Ticket-Verkaufssysteme wurden auf die neue Bezeichnung „Österreichischer Behindertenpass“ angepasst. Daher ist auch bei noch gültiger Vorteilscard Spezial diese Auswahl zu verwenden.

3. Österreichcard

Die Österreichcard ist eine Bundesnetzkarte der ÖBB und wird auf Grund einer Bestellung mittels Bestellschein von allen größeren Bahnhöfen und Reisebüros der ÖBB ausgegeben.

Als InhaberIn dieser Karte brauchen Sie ein ganzes Jahr lang keine Einzeltickets der ÖBB zu kaufen. Ihre Österreichcard ist der Fahrausweis und beinhaltet alle Zusatzleistungen der Vorteilscard.

Geltungsbereich

Die Bundesnetzkarte „Österreichcard“ ist in allen Zügen der ÖBB sowie auf den Zügen nachfolgender österreichischer Privatbahnen gültig:
* Graz-Köflacher Eisenbahn
* Montafonerbahn
* Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
* Salzburger Lokalbahn
* Pinzgauer Lokalbahn
* Steiermärkische Landesbahnen
* Stern & Hafferl
* Stubaitalbahn
* Wiener Lokalbahnen
* Zillertalbahn
* St. Pölten – Mariazell (MzB) Mariazellerbahn
* Citybahn Waidhofen (CD)

Preis (2016):
Österreichcard Spezial für die 1. Wagenklasse € 1.529,-
Österreichcard Spezial für die 2. Wagenklasse € 1.089,-

Bezahlen können Sie Ihre Österreichcard bar am Ticketschalter oder Sie lassen bequem monatliche Raten von Ihrem Konto abbuchen.
Den Bestellschein für die Österreichcard erhalten Sie am Ticketschalter.

4. Kauf von Tickets für ÖBB Schiene

4.1 Online-Ticket

Mit dem ÖBB Online-Ticket unter www.oebb.at kommen Sie schnell und einfach zum günstigsten ÖBB-Ticket für Ihre gewählte Verbindung. Es werden sowohl nationale als auch ausgewählte internationale Tickets angeboten.

Klicken Sie unter oebb.at auf „Jetzt Ticket buchen“. Sie werden durch alle Buchungsschritte geleitet. Die Anzeige der optimalen Angebote erfolgt entsprechend Ihren Eingaben automatisch – auch Ermäßigungen werden dabei berücksichtigt. Sie können das Ticket einfach zu Hause oder am Bahnhof beim Ticketautomaten ausdrucken bzw. per ÖBB App am Smartphone abrufen.

4.2 ÖBB App

Mit der ÖBB App wird Reisen jetzt noch komfortabler. Die neue ÖBB App bietet viele persönlich auf Sie zugeschnittene Services, die Ihnen den Ticketkauf weiter vereinfachen sollen. Zur schnelleren Buchung können Kunden- und Zahlungsdaten auch bequem im „ÖBB Konto“ hinterlegt werden.

Sie ersparen sich dadurch ab dem zweiten Zahlungsvorgang eine neuerliche Eingabe. Das Ticket ist somit bereits nach nur wenigen Klicks auf dem Smartphone verfügbar. Jeden Ticketkauf mit der ÖBB App können Sie innerhalb von 3 Minuten nach der Buchung mit einem einfachen Klick rückgängig machen. Sogar bei Sparschiene-Tickets.

Die ÖBB App bringt folgende neue Funktionalitäten:
– schneller buchen
– alle Verkehrsmittel in einer App
– persönlicher Reisebegleiter

5. Fahrradbeförderung in Zügen der ÖBB

Auszug aus: „Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich“ gültig ab 03.02.2014
Abrufbar unter:
https://www.oebb.at/static/tarife/index.html
In welchen Zügen Sie Fahrräder mitnehmen können, zeigen unsere Fahrpläne unter
https://fahrplan.oebb.at/
In unseren Bussen ist das Mitnehmen von Fahrrädern nicht möglich.

Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen.

Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen für Ihr Fahrrad. Ohne Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.

Stellen Sie Ihr Fahrrad bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab.

In allen unseren Zügen können wir Fahrräder mit folgenden Abmessungen mitnehmen:
* Fahrradlänge von 185 cm
* Fahrradhöhe von 110 cm
* Fahrradbreite von 60 cm
* Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm)

In unseren Zügen des Nahverkehrs und in Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice 05-17 17. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für den Stellplatz ihres Fahrrades in diesen Wagen. Die Reservierungsgebühren sind in diesem Fall immer zu bezahlen.

Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter bei der Verladung unterstützen.

In Nahverkehrszügen brauchen Sie für Fahrräder keine Reservierung. Wir dürfen aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern je Zug mitnehmen. Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad mitgenommen werden kann oder nicht. Reisende mit Rollstühlen und Kinderwägen haben dabei Vorrang vor Fahrrädern.

Hinweis:
Grundsätzlich brauchen sie für alle Fahrräder einen gültigen Fahrausweis, der vor dem Fahrtantritt gelöst werden muss.

Ausgenommen davon sind:
* Tandems und Dreiräder für Reisende mit Behinderung
* Klapp- und Falträder, die zusammengeklappt und -gefaltet sind
* Roller
* Dreiräder und Fahrräder von Kleinkindern

6. Platzkartenreservierung national – international

Grundsätzlich bekommt ein Kunde mit dem Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis ab 70 % GdB und deren Begleitperson bei nationalen und internationalen Reisen eine kostenlose Sitzplatzreservierung. Ausgenommen sind davon Züge, die Reservierungspflichtig bzw. Zuschlagspflichtig sind. In diesem Fall sind die Gebühren auch für die Begleitpersonen zu bezahlen.

Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden im internationalen Verkehr inkl. der Begleitperson in voller Höhe erhoben. Dies gilt auch für Inhaber des Österr. Behindertenpasses, Vorteilscard Spezial und Schwerkriegsbeschädigte.

7. Tarifbestimmungen für den internationalen Verkehr

Zu beachten ist, dass bei bestimmten Sonderangeboten wie z.B. Pauschaltarife, Aktionspreise, Passangebote wie z.B. Inter Rail, … keine Ermäßigung bzw. die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson nicht möglich ist.

7.1 Tickets im internationalen Verkehr

Die ÖBB kann nur einen internationalen Ticketpreis berechnen, der im Verkaufssystem hinterlegt ist.

Es werden internationale Hin- und Rückfahrtickets erstellt, die ausschließlich
* von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Blindenausweis ausgestellt wurde oder
* ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben werden

7.2 Kostenlose Begleitperson im internationalen Verkehr

Ebenfalls kann ein blinder Mensch eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Diese Regelung gilt grundsätzlich nur mit einem internationalen Ticket. Der Begleiter benötigt dazu eine „Nullpreis-Ticket“.

Untenstehend finden sie eine Auflistung aller Bahnen, die im Handbuch für Reisen mit der ÖBB ins Ausland für die Beförderung von Blinden und Begleitern dabei sind.

* Attica Group S.A. (Superfast Ferries – Blue Star Ferries)
* Britische Eisenbahnen und Nordirische Eisenbahnen sowie Sealink Seestrecken Kontinent – Großbritannien
* Bulgarische Eisenbahnen
* Tschechische Bahnen
* Luxemburgische Eisenbahnen
* Rumänische Eisenbahnen
* Irische Eisenbahnen
* Portugiesische Eisenbahnen
* Deutsche Bahn AG
* Dänische Staatsbahnen
* Kroatische Eisenbahnen
* Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im NRT Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen
* Mazedonische Eisenbahnen Transport AG Skopje
* Niederländische Eisenbahnen
* Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen
* Polnische Staatsbahnen
* Spanische Eisenbahnen
* Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer
* Belgische Eisenbahnen
* Französische Eisenbahnen
* Slowenische Staatsbahnen
* Stena Line – Hoek van Holland – Harwich
* Italienische Staatsbahnen
* Griechische Eisenbahnen
* Eisenbahnen Montenegros
* Eisenbahnen Serbiens
* Slowakische Bahnen

Reservierungsentgelte sowie die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden im internationalen Verkehr in für den Reisenden inkl. der Begleitperson voller Höhe erhoben.

8. Haus-Haus-Gepäck PLUS

Bei Reisen mit den ÖBB genießen Sie maximalen Komfort. Wenn Sie es wünschen holen wir Ihre Gepäckstücke vor der Abreise ab und bringen sie direkt an Ihr Reiseziel.

Ihre Vorteile:
* Ihr Gepäck wird von Haus zu Haus transportiert.
* pro Buchung sind bis zu 3 Gepäckstücke mit je max. 30 kg pro Stück möglich.
* einfache Buchung im ÖBB-Kundenservice oder bei unseren Verkaufsstellen.
* Versicherung inklusive bis zu einer Höhe von 800,- Euro je Gepäckstück.
* Zustellung/Abholung auch nach/von Deutschland, Schweiz und Südtirol.

So einfach geht´s:

Buchen Sie Haus-Haus-Gepäck PLUS gleichzeitig mit Ihren Bahntickets für die Hin- und Rückreise bis spätestens zwei Werktage vor Ihrem gewünschten Abholtermin. Auf Ihrer Buchungsbestätigung finden Sie ein vorgegebenes Zeitfenster von bis zu vier Stunden für die Abholung (bzw. Zustellung bei der Rückreise), sowie die Telefonnummer der jeweils zuständigen DisponentInnen. So können Sie bezüglich des genauen Abholtermins innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters Kontakt aufnehmen. Ihr Gepäck wird von der gewünschten Adresse zum bekannt gegebenen bzw. vereinbarten Termin abgeholt bzw. bei der Rückreise zugestellt.

Ihr Fahrrad (nur in Österreich) und Ihr Gepäck werden von zu Hause abgeholt und direkt an Ihr Reiseziel geliefert. Sie können Abhol- und Zustelltermin von Montag bis Freitag festlegen.

Zustellung:
Montag – Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr
In Wien zusätzlich Mittwoch (wenn Werktag) von 17:00 – 21:00 Uhr
KEINE Samstag- Sonntag- oder Feiertagszustellung!

* bei Inlandsbuchungen wird Ihr Gepäck bereits am nächsten Werktag am Reiseziel zugestellt.
* bei Auslandsbuchungen beträgt die Transportdauer 3 Werktage.
* bei Mittwochabendabholung in Wien erreicht Ihr Gepäck am Freitag (wenn Werktag) Ihr Reiseziel.

Pro Stück darf eine Masse von 30 kg – sowie das Gurtmaß (Breite + Höhe + Tiefe) von 2,50 m nicht überschritten werden.

Preise innerhalb Österreichs
Normalgepäck (pro Stück) 19,40 Euro
Sondergepäck (pro Stück) 29,40 Euro
Fahrrad (pro Stück) 39,00 Euro
Aufpreis für Abendabholung/-zustellung am Mittwoch in Wien pro Stück 15,- Euro

* Abholung/Zustellung nur in Österreich verfügbar

Preise ins/vom Ausland
Normalgepäck (pro Stück) 39,00 Euro
Sondergepäck (pro Stück) 49,00 Euro
Aufpreis für Abendabholung/-zustellung am Mittwoch in Wien pro Stück 15,- Euro

Normalgepäck:
* Koffer
* Rucksack
* Reisetasche
* Skischuhtasche

Sondergepäck:
* Fahrräder (keine E-Bikes)
* Ski und Snowboard (verpackt)
* Rollstuhl (bis zu 30 kg, zusammengeklappt)
* Kinderwagen (zusammengeklappt)
* Kinderbuggys (zusammengeklappt)

Als Sondergepäck gilt die oben angeführte Aufstellung. Nicht dazu gehört das Tandem-Fahrrad. Der Transport von Tandem-Fahrrädern ist als Haus-Haus Gepäck Plus nicht möglich.

9. Vollbetrieb der neuen Verkehrsdrehscheibe Wien Hauptbahnhof

mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 nimmt der Wiener Hauptbahnhof gemeinsam mit dem Bahnhof Wien Meidling seine volle Funktion als nationale, internationale und regionale Verkehrsdrehscheibe auf. Alle ÖBB Fernverkehrszüge fahren ab diesem Zeitpunkt in Wien zum Hauptbahnhof und halten auch in Meidling. Damit fahren auch ÖBB Railjets, ÖBB Intercitys, Eurocitys und Euronight-Züge der Weststrecke künftig zum Wiener Hauptbahnhof. Durch die Verknüpfung der West-, Süd-, Ost- und Nordstrecke in Wien Hauptbahnhof und Wien Meidling entsteht eine Verkehrsdrehscheibe mit direkter Anbindung an alle österreichischen Landeshauptstädte und den Flughafen Wien. Für unsere Fahrgäste und Pendler bringt das kurze Umsteigewege, neue Verbindungen und in vielen Fällen kürzere Fahrzeiten

9.1 Eingänge

Der Haupteingang befindet sich direkt am Wiedner Gürtel beim Südtiroler Platz. Der Eingang Süd befindet sich gegenüber der Konzernzentrale in der Sonnwendgasse auf der Rückseite des Hauptbahnhofs. Der Eingang Ost befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Hauptbahnhofs an der Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße. Weitere Zugänge finden Sie direkt beim S-Bahn-Steig im Untergeschoß 1 sowie bei der U1 im Untergeschoß 2.

9.2 Öffis am Hauptbahnhof:

Der Hauptbahnhof Wien ist mit der U1 verbunden. Diese befindet sich am Südtiroler Platz und man gelangt von dort direkt in das Shopping Center.

Der Hauptbahnhof Wien ist mit den Buslinien 13A, 69A angebunden

Die Straßenbahnlinien O und18 befinden sich am Wiedner Gürtel. Die Straßenbahnlinie D hält an der Arsenalstraße sowie an der Alfred-Adler-Straße.

Folgende S-Bahn-Linien halten am Hauptbahnhof: S1, S2, S3, S60, S80

Weiteres findet man unter dem Link:
https://hauptbahnhofcity.wien/erkunden/umgebungsplan/

10. Kontaktdaten ÖBB

Für Bestellungen von Reisen und Auskünfte über Verbindungen und Tarifanfragen steht Ihnen unsere Mobilitätsservice Zentrale zur Verfügung.

Mobilitätsservice Zentrale
Tel: 05 1717 Menüführung 5
täglich von 07:00 bis 20:00 h
E-Mail: msz@pv.oebb.at

Kundenservice der ÖBB
Tel: 05 1717
Postfach 222
1020 Wien
E-Mail: kundenservice@pv.oebb.at

Serviceline Mungos:
Sollten bei einer angemeldeten Reise kurzfristige Änderungen auftreten, so können sie dieses gleich bei der Hotline der Firma Mungos bekannt geben. Diese Nummer darf aber nicht für eine zeitgerechte Anmeldung einer Hilfeleistung verwendet werden.

Tel.: 01 93000 35574

ÖBB Personenverkehr AG
Barrierefreies Reisen

Christian Schwarzl
Barrierefreies Reisen
ÖBB-Personenverkehr AG
1100 Wien, Am Hauptbahnhof 2
christian.schwarzl@pv.oebb.at
https://www.oebb.at

Siehe auch: Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich https://www.oebb.at/de/Preise_%26_AGB/index.jsp

11. Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn) – Tarifbestimmungen

Ab 6. Juli 2016 trat ein einheitliches Tarifsystem für den Öffentlichen Verkehr in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland in Kraft: Ein einfacher Streckentarif ersetzt die bisherigen Zonen im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) bzw. die Tarifgruppen im umliegenden System des Verkehrsverbundes NÖ-BGLD. Damit gilt erstmals im gesamten Mobilitätsraum Wien, Niederösterreich und Burgenland ein einheitlicher Öffi-Tarif.

InhaberInnen eines Behindertenpasses oder eines Schwerkriegsbeschädigten-Ausweises fahren mit Bahn und Bus der Wiener Lokalbahnen zu einem vergünstigten Preis. Ermäßigungen gibt es für Einzelfahrten und Tageskarten.

Der Ticketpreis errechnet sich automatisch anhand der gewünschten Strecke von A nach B.

Begleitpersonen werden kostenlos befördert, sofern deren Notwendigkeit im Behindertenpass vermerkt ist. Assistenz- und Blindenhunde benötigen ebenfalls kein Ticket.

Voraussetzungen:
Voraussetzung sind die Eintragung „Grad der Behinderung über 70%“ oder der Zusatz „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ im Behindertenpass.

In der Kernzone Wien sind die Fahrausweise der Wiener Linien gültig.

Fahrgäste und Interessierte wenden sich bitte von Mo-Fr 07:00 bis 17:00 Uhr an unser Kundenservice unter 01/90 444 oder kundenservice@wlb.at

Für weitergehende Tarifauskünfte stehen die Wiener Lokalbahnen gerne zur Verfügung:

Wiener Lokalbahnen
AG der Wiener Lokalbahnen
Eichenstraße 1
1120 Wien
Tel.: (01) 90 444 – 0
Fax: 01 / 90 444 – 53999
E-Mail: kundenservice@wlb.at
Homepage: www.wlb.at

Diese Zusammenstellung ist in Zusammenarbeit mit der Tarifabteilung AG der Wiener Lokalbahnen entstanden.

12. WEstbahn und WEstbus

12.1. Tarifbestimmungen für WEstbahn und WEstbus

Am 11. Dezember 2011 hat eine neue private Eisenbahn- und Busgesellschaft
„WEstbahn – WEstbus“ ihren Betrieb aufgenommen.

Die Vorteilscards der ÖBB werden von WEstbahn und WEstbus weder als Ermäßigungsausweis noch als Ausweis für die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson anerkannt.

Bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass des Sozialministerium Service (vormals Bundessozialamt (wie: „die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“, „Bedarf einer Begleitperson“) oder wenn eine Begleitung offensichtlich erforderlich ist, kann bei der WEstbahn und beim WEstbus eine Begleitperson gratis mitfahren.
“Selbstverständlich ist die zusätzliche Mitnahme von Blindenführhunden sowohl in der WEstbahn als auch im WEstbus kostenlos möglich.“

12.2. WEstbahn

Die Züge verkehren zwischen Wien Westbahnhof und Salzburg HBf. Bei dieser Eisenbahngesellschaft gibt es die Fahrkarten nur im Zug (selbstverständlich ohne Aufpreis) oder im Internet. Der Fahrpreis beträgt derzeit für alle Fahrgäste nur in etwa die Hälfte des Normal-Fahrpreises der ÖBB für dieselbe Strecke.

Ein Begleitservice zu und von den Zügen der WEstbahn (innerhalb des Bahnhofgebäudes) wird jedoch durch die Firma MUNGOS (ÖBB) durchgeführt. Die Bestellung dieses Service erfolgt bei der WEstbahn telefonisch unter 01/ 899 00 von Montag bis Freitag von 08:00 – 19:00 Uhr, Wochenende und an Feiertagen von 09:00 – 15:00 Uhr oder per Mail
mailto:prm@westbahn.at.
Die Anmeldefrist ist 24 Stunden vor Abfahrt.

12.3. WEstbus

Für nähere Informationen zum Fahrplan und den Fahrpreisen der Busse wenden Sie sich bitte direkt an Westbus unter
www.westbus.at.

13. Verkehrsverbünde

Aufgrund der Umstellung Vorteilscard Spezial/Blind auf den österr. Behindertenpass als Nachweis für eine Ermäßigung wurden alle Verkehrs-Verbundtarife angepasst.

Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes:
Nachfolgend gibt es einen Überblick über die kostenlose Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes

Verkehrsverbünde
Begleitperson
Assistenz-Hund
Anmerkungen

Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Bei ÖBB-Schiene im VOR Regelung wie oben

Verkehrsverbund NÖ-Burgenland (VVNB)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Alternativ Begleitperson oder Assistenz-Hund

Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich.
Begleitperson fährt auch dann gratis, wenn der Blinde eine gültige Wochen,- Monats- oder Jahreskarte für die Strecke besitzt.

Salzburger Verkehrsverbund (SVV)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich

Verkehrsverbund Tirol (VVT)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich

Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich.
Begleitperson fährt auch dann gratis, wenn der Blinde eine gültige Wochen,- Monats- oder Jahreskarte für die Strecke besitzt.

Verkehrsverbund Steiermark (VVST)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich

Verkehrsverbund Kärnten (VVK)
Begleitperson
Assistenz-Hund
Alternativ Begleitperson oder Assistenz-Hund Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich

Die für den Verkehrsverbund bzw. für das Verkehrsunternehmen jeweils gültigen Beförderungsbestimmungen sind zu beachten.

14. Verkehrsverbund Ostregion

14.1. Informationen für behinderte Fahrgäste zu Tarifwechsel

Erstmals kann der VOR eine verkehrsmittelübergreifende Ermäßigung für Personen mit Behinderung anbieten. Der Hauptvorteil ist, dass diese Einzelfahrscheine und Tageskarten für alle Verkehrsmittel im VOR gelten – also EIN Ticket für Bus und Bahn, auch bei Umstiegen. Die Tageskarte (neu im Sortiment des VOR) hat zudem den Vorteil, dass man damit nicht nur den ganzen Tag von A nach B fahren kann, sondern auch Fahrtunterbrechungen möglich sind.

Um die Seniorenermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Fahrgast künftig eine ÖBB Vorteilscard Senior vorweisen. Bestehende Seniorenausweise, welche von den einzelnen Partnerunternehmen ausgegeben wurden, behalten allerdings ihre Gültigkeit weiterhin bis zu ihrem Auslaufdatum.

Menschen mit Behinderung (Fahrgäste mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70%):
Im Detail gelten als behinderte Personen im tariflichen Sinn:

• Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde
• Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften
• Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %
• Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %;
• Begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70 %.

14.2. Ermäßigung im VOR

Fahrgäste mit Behinderung erhalten Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis. Dies gilt nicht für Binnenfahrten innerhalb der Kernzone Wien.

Als Berechtigungsnachweis gilt der Österreichische Behindertenpass, wenn ein Grad der Behinderung von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.

Eine Begleitperson wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.

14.3. Wiener Linien (Kernzone 100)

Die Wiener Linien gewähren behinderten Fahrgästen in der Kernzone 100 keine Ermäßigung.

Ermäßigung bekommen nur Mobilpassinhaber.

Inhaber eines von der Stadt Wien ausgestellten Mobilpasses oder Sozialpasses mit dem Vermerk „P“ bekommen ein ermäßigtes Ticket bei folgenden Stellen:

• VOR: Regionalbus, Service Center
• Wiener Linien: Ticket- und Infostellen, Kundenzentrum, Vertriebspartner (Trafiken), Ticketautomaten in den U-Bahn-Stationen, Ticketautomaten in den Straßenbahnen oder beim Buslenker
• Wiener Lokalbahnen: Ticketautomat, Kundenservicestellen
Für Fahrten mit Ein- und Ausstieg innerhalb der Kernzone Wien.

Kontaktdaten:

VOR-Hotline: 0810 22 23 24
E-Mail: kundenservice@vor.at

Wiener Linien Kundendienst:
Tel. 01 – 79 09 – 100.
E-Mail: kundendienst@wienerlinien.at

Zusammenstellung der Unterlagen:

Christian Schwarzl, ÖBB PV
Georg Huemer, VOR
Walter Zöchling, Wiener Lokalbahnen
Wolfgang Kremser

Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
A-1100 Wien

E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at

Tel. Festnetz: (+43) 01 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: (+43) 0 664 25 45 999

erstellt am 01.08.2017 von Martin Oblak

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