Ziele und Aufgabe des Kontrollausschusses des Vereins Blickkontakt:
Ziele:
Dem Kontrollausschuss obliegt die laufende Geschäftskontrolle, die Überwachung der Einhaltung der Statuten sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.
Aufgaben:
- Die Rechnungsprüfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
- Sie dürfen zugleich mit diesem Amt keine andere Funktion im Verein ausüben.
- Die Rechnungsprüfer dürfen bei der Erfüllung ihrer Pflichten weder Anweisungen vom Vorstand, noch von einem Fachbereich, einer Projektgruppe oder einem Mitglied anfordern noch entgegennehmen.
- Der Kontrollausschuss hat alljährlich bis Ende des Geschäftsjahres die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und die statutenmäßige Verwendung der Mittel im abgelaufenen Geschäftsjahr zu überprüfen und seinen Bericht hierüber schriftlich sowohl dem Vorstand als auch der nächsten Generalversammlung vorzulegen.
- Dem Kontrollausschuss sind auf Verlangen alle zur Ausübung seines Aufsichtsrechtes erforderlichen Rechnungsunterlagen vorzulegen und die notwendigen Mitteilungen zu machen.
- Sie haben jede Handlung zu unterlassen, die mit den Wesen ihrer Tätigkeit unvereinbar ist.
- Ein Rechnungsprüfer, der die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat, kann auf Antrag des Vorsitzenden bzw. Vorstandes seines Amtes enthoben werden.
- Der Kontrollausschuss ist berechtigt, im Rahmen einer Generalversammlung die vorzeitige Abberufung des Vorstandes und dessen Neuwahl zu beantragen. Zu diesem Zweck hat der Kontrollausschuss auch das Recht, die Einberufung einer Generalversammlung zu beantragen.
- Über Verlangen des Kontrollausschusses müssen Vorstandssitzungen einberufen werden.
- Bei Bedarf und nur wenn vom Vorstand ausdrücklich eingeladen können die Rechnungsprüfer an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen oder können als beratendes Organ bei besonderen finanziellen Vereinsvorhaben beigezogen werden.