Verein Blickkontakt

     Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen

Parkausweise § 29 b StVO.pdf

Achtung! Die „alten“ Parkausweise gemäß § 29b StVO, das sind die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellten Ausweise ohne Foto, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.

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erstellt am 19.12.2015 von Ernst Dietzl

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