Achtung! Die „alten“ Parkausweise gemäß § 29b StVO, das sind die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellten Ausweise ohne Foto, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.
Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen
Achtung! Die „alten“ Parkausweise gemäß § 29b StVO, das sind die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellten Ausweise ohne Foto, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.