Verein Blickkontakt

     Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen

ÖBB: Änderungen bei Tarifbestimmungen

Zusammenstellung von Wolfgang Kremser aufgrund von Unterlagen von Christian Schwarzl, ÖBB Personenverkehr, barrierefreies Reisen:

Bei der ÖBB sind folgende neue tarifbestimmungen in Kraft getreten:

Tarifauszug:
Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich (Link siehe weiter unten)

A.3.2.4. Reisende mit Behinderungen ohne gültigem Ticket

A.3.2.4.1. Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:
. Blinde oder stark sehbehinderte Reisende und
. Rollstuhlfahrer.

A.3.2.4.2. Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:
. Reisende, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters keinen Automaten bedienen können
. Reisende, die aufgrund eingeschränkter manueller oder geistiger Möglichkeiten keinen Automaten bedienen können

A.3.2.4.3. Den unter A.3.2.4.1 und A.3.2.4.2 genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1 beim Kauf von Tickets im Zug.

A.3.2.4.4. Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.

Ende Auszug.

Allgemeine Seite
https://www.oebb.at/static/tarife/index.html

Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich
https://www.oebb.at/static/tarife/handbuch_fuer_reisen_mit_der_oebb_in_oesterreich/index.html

Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria

E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at
Tel. Festnetz: (+43) 01 604 13 58 (Anrufbeantworter) Tel. Mobil: (+43) 0 664 25 45 999
Skype: Verkehrswolferl

erstellt am 15.05.2016 von Martin Oblak

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