Die bisherige Einstufung des Pflegebedarfes von Kindern und Jugendlichen war nicht zufriedenstellend und führte immer wieder zu inakzeptablen sozialen Härten.
Mit 1.9.2016 ist die Kindereinstufungsverordnung in Kraft getreten, die die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beim Unterstützungs- und Betreuungsbedarf berücksichtigt.
Die Verordnung ist bei Anträgen auf Zuerkennung oder auf Erhöhung von Pflegegeld, die ab dem 1. September 2016 gestellt werden, anzuwenden.
Detailinformationen dazu finden sie beim KOBV als PDF-Download unter
www.kobv.at/Grafiken_BVP/20161116_Kindereinstufungsverordnung_zum_Bundespflegegeldgesetz.pdf