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     Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen

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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen

Wenn Ihre Mobilität durch eine Behinderung eingeschränkt ist, haben Sie in Ihrem Wohnsitzland eventuell Anspruch auf einen EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen, der in der gesamten EU anerkannt werden sollte.
Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, verleiht Ihnen dieser EU-Parkausweis eine Reihe von Parkrechten und gibt Zugang zu Einrichtungen, die je nach Land unterschiedlich sein können.

Nähere Informationen siehe unter:
https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/parking-card-disabilities-people/index_de.htm#content

erstellt am 03.03.2017 von Martin Oblak

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