Das blinde Paar Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger kämpft seit fast 3 Jahren darum, ein blindes Waisenkind aus sehr armen Verhältnissen adoptieren und ihm Zukunft schenken zu dürfen. Die Jugendwohlfahrt sagt nein und sieht bei Blinden das Kindeswohl gefährdet.
Die Tatsache, dass es hunderte blinde Paare gibt, die ihre leiblichen Kinder problemlos aufziehen, spielt dabei keine Rolle, denn so die Psychologin der BH Linz-Land: „Bei einer Adoption handelt es sich um ein rechtlich konstruiertes Eltern- Kindverhältnis und bei einem behinderten Paar aufzuwachsen, muss ich einem Kind ja nicht antun“.
Solche und ähnliche diskriminierende Aussagen wie z.B. auch vom zuständigen Landesrat Josef Ackerl (SPÖ), wonach blinde Eltern bei einem Kind vielleicht einen Zeckenbiss oder einen Sonnenbrand übersehen könnten, führten dazu, dass das blinde Paar Klage gegen das Land OÖ einbrachte.
Am 23.1.2013, 14:30 bis 16:30 Uhr, findet nun im Bezirksgericht Linz, Saal 333, die Gerichtsverhandlung statt.
Gestützt auf zwei private Sachverständigen-Gutachten sowie dem Gerichtssachverständigen-Gutachten, die alle drei von namhaften Fachpsychologen angefertigt wurden und dem blinden Paar die Fähigkeit und Kompetenz bestätigen, ein Kind adoptieren und aufziehen zu können, geht das blinde Paar mit großer Hoffnung zu dieser Gerichtsverhandlung.
So führt die Gerichtssachverständige Univ. Prof. Dr. Mag. Willinger beispielsweise in ihrem Gutachten aus, dass die Beurteilung des psychologischen Fachdienstes des Landes OÖ, im Hinblick auf die Ablehnung, nicht im Einklang mit der wissenschaftlichen Literatur steht und daher nicht nachvollziehbar ist.
„Wir haben wegen Diskriminierung geklagt und möchten, dass uns endlich die Behörde die benötigte positive Adoptionseignung ausfertigt, die wir benötigen, um die Adoption eines blinden Waisenkindes bei den Bulgarischen Behörden beantragen zu können“: sagt Dir. Dietmar Janoschek.