Finanzminister Schelling will im Zuge der Steuerreform Spendenorganisationen zur automatischen Übermittlung ab 2017 verpflichten. NPOs müssen in Zukunft das Geburtsdatum und den vollständigen Namen der SpenderInnen sowie deren Spendensumme erheben und bis zum 31. Jänner an die Finanzbehörden übermitteln. Ein Bürokratie-Monster für 5 Mio. Spender, das nicht nur € 25-30 Mio. Zusatzkosten bei den NPOs verursacht, sondern auch zusätzliche Steuerausfälle für das BMF bedeutet.
Der gläserne Spender
Während strengere Datenschutzbestimmungen für Private den Bürger vor unzulässiger Durchleuchtung schützen sollen, wird der Staat zu einem immer größeren Datensammler. Der gläserne Spender wird durch die Novelle de facto realisiert. Mit weitreichenden Konsequenzen: Spenden ist Vertrauenssache, kommt diese neue gesetzliche Datensammelvorschrift wird die hohe österreichische Spendenbeteiligung zurückgehen – mit einem Schaden für alle!
Schmäh Verwaltungsersparnis
Das BMF begründet den Entwurf mit Einsparungen in der Finanzverwaltung – obwohl dadurch keine einzige Steuerprüfung weniger stattfinden wird. Allerdings stehen diesen angeblichen Einsparungen enorme Kosten auf Seiten der Spendenorganisationen gegenüber, denn diese müssen die Daten sämtlicher Spender jährlich erheben und übermitteln.
Schmäh Kostenersparnis
Auf das BMF kommen nicht weniger, sondern ebenfalls höhere Kosten zu, wird doch derzeit nur jede vierte Spende steuerlich geltend gemacht. Eine Vollerhebung und Einmündung in die Steuererklärungen würde den Steuerausfall mindestens verdreifachen und zusätzlich ein Budgetloch von weiteren 50-70 Mio. bedeuten. Geld, das nicht im Budget vorhanden ist und die Diskussion über die Abschaffung der Spendenbegünstigung wieder anfachen wird.
Fehlende Treffergenauigkeit der Maßnahme
Weniger als die Hälfte aller Österreicher zahlen aufgrund ihres Einkommensniveaus Lohnsteuer und können dementsprechend Spenden geltend machen. Von den Spendenorganisationen wird aber verlangt, jeden Spender zu melden, der sein Geburtsdatum übermittelt – unabhängig ob er steuerpflichtig ist oder nicht.
Fehlende Daten
5-10% der Spenden können nicht eindeutig und rechtlich sicher einer Person zugeordnet werden. Bargeldspenden in Sammelboxen, Überweisungen von Konten von Ehepaaren, Überweisungen per Kreditkarte oder SMS Spenden beinhalten oft keine Daten zur Zuordnung des Gebers.
Rigorose Strafen
Das geplante Paket sieht auch rigorose Strafen, wenn die Organisationen nicht den Übermittlungsverpflichtungen nachkommen. Bei NPOs wird der Spendenbegünstigungsbescheid widerrufen, Feuerwehren, Museen oder Unis müssen mit einer Strafsteuer in Höhe von 30% der Spende rechnen.
Was sind die nächsten Schritte?
Der Fundraising Verband wird sich in den zuständigen Gremien, auf politischer Ebene aber auch medial vehement gegen dieses Paket aussprechen. Auf der FVA-Website finden Sie unsere aktuelle Presseaussendung.
UNTERSTÜTZEN SIE UNS!
Nutzen Sie das demokratische Recht, der Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf an das Parlament. Es ist wichtig, dass möglichst viele Organisationen Stellung nehmen! Auf der FVA-Website finden Sie sowohl den Begutachtungsentwurf als auch die Stellungnahme des Fundraising Verbands zu diesem.
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