Besetzung:
Der Fachbereich Bildung besteht aus dem/der Fachbereichsleiter/In und Mitarbeitern.
Ziele und Aufgaben des Fachbereichs Bildung des Vereins Blickkontakt:
Ziele:
Der Fachbereich Bildung ist bemüht sehbehinderten und blinden Personen Kurse an öffentlichen Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Blinde und Sehbehinderte Personen sollen das breitgefächerte Kursprogramm der Bildungsstätte in Ihrer Nähe nützen können.
Unser Leitsatz:
Integration ist ein Prozess, der von beiden Seiten (sehender, blinder und sehschwacher Personen) stattfinden soll.
Aufgaben:
- Koordination, Organisation und Mitwirkung von Bewusstseinsbildenden Veranstaltungen in Zusammenarbeit im internen Fachbereich beziehungsweise im Schulprojekt aber auch bei externen Organisationen.
- Mitarbeit bei diversen Broschüren und Veranstaltungen zum Thema Bewusstseinsbildung und integrative Bildung
- Organisation von Seminaren für sehbehinderte, blinde und sehende Personen, Erste Hilfekurs, Brandschutz etc.
Umsetzung und Angebote:
1.) Bewusstseinsbildung für alle
Unsere Angebote auf Anfrage für Firmen, Organisationen und Unternehmen in jeglichen öffentlichen Bereichen und bei Info-Veranstaltungen: Workshops sowie Seminare in gewohnter Umgebung.
2.) Integrative Bildung
- Zusammenarbeit mit: biv – die Akademie für integrative Bildung
- BHW Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich GmbH;
- sowie verschiedenster Institutionen/Organisationen in Einzelprojekten.
- Mitwirkung in der Fokusgruppe „Barrierefreiheit“
3.) Bildungsprogramm für unsere Fachbereiche und aktiven Mitarbeiter/innen
Vereinsunterstützte Weiterbildung kann intern aber auch extern durchgeführt werden.
4.) Externe Seminare für blinde, sehbehinderte und sehende Personen
Der Fachbereich Bildung ist verpflichtet Änderungen die von der Profilbeschreibung abweichen unverzüglich dem Vorstand zu melden. Ebenso sind alle Veranstaltungen finanziell so zu gestalten, dass die Kosten von den Veranstaltungsteilnehmer/innen gedeckt sind. Sollte ein Zuschuss seitens des Vereines Blickkontakt notwendig sein, so ist vorher mit dem Vorstand über die Höhe der Kosten Kontakt aufzunehmen. Der Fachbereich Bildung hat die Verpflichtung halbjährlich und bei der Generalversammlung den Vorstand und den Mitgliedern über Ihre Tätigkeiten zu berichten. Der/Die Leiter/in des Fachbereiches Bildung wird von der Generalversammlung, so wie in den Statuten festgehalten, immer auf 2 Jahre gewählt. Der Fachbereich Bildung hat sich selbstverständlich nach den Statuten, Zielen und dem vom Vorstand vorgegebenen Bild des Vereins in der Öffentlichkeit zu richten.