Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen (BGBl. II Nr. 263/2016)
Bei Anträgen, die ab dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, werden die Behindertenpässe im Scheckkartenformat ausgestellt.
Die Vorderseite der Scheckkarte enthält u.a. die persönlichen Daten des Inhabers bzw. der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung.
Der ebenfalls auf der Vorderseite angebrachte QR-Code ermöglicht Menschen mit Behinderung, auf der Homepage des Sozialministeriumservice nähere Informationen zum Behindertenpass und den einzelnen Zusatzeintragungen abzurufen.
Auf der Rückseite der Scheckkarte werden vorliegende Zusatzeintragungen größtenteils in Form von Piktogrammen vorgenommen. Die vorgesehenen Piktogramme wurden mit Vertreter/innen der Behindertenorganisationen abgestimmt.
Lediglich in jenen Fällen, in denen kein aussagekräftiges Piktogramm zur Verfügung steht (z. B. bei der Eintragung „Osteosynthesematerial“) erfolgt die Vornahme der Zusatzeintragung mittels eines Schriftzuges.
* Es erfolgt kein Umtausch von Behindertenpässen.
* Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden bleiben weiterhin gültig. Dasselbe gilt für bestehende Eintragungen in Behindertenpässen.
* Da auf der Scheckkarte nur beschränkt Platz zur Verfügung steht, werden die Zusatzeintragungen in Form von Piktogrammen vorgenommen. An den Zusatzeintragungen selbst ändert sich nichts.
* In Fällen in denen kein aussagekräftiges Piktogramm zur Verfügung steht, erfolgt die Vornahme der Zusatzeintragung mittels Schriftzug. Dies gilt für folgende Zusatzeintragungen:
* ist „Träger/in eines Cochlearimplantates“
* ist Epileptiker/Epileptikerin
* ist Träger/in von Osteosynthesematerial
* ist Träger/in einer Orthese
* ist Träger/in einer Prothese
Alle Eingaben sowie die Ausstellung des Behindertenpasses sind gebührenfrei. Der Behindertenpass kann als Nachweis der Behinderung für Vergünstigungen und steuerliche Vorteile verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Sozialministeriumservice auf
https://www.sozialministeriumservice.at/site/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/#intertitle-30
oder beim KOBV als PDF-Download auf
www.kobv.at/Grafiken_BVP/20161116_Behindertenpaesse_Scheckkarte.pdf