Anliegen der österreichischen Behindertenorganisationen zum Teil ignoriert
Die Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung wurde vor kurzem im Nationalrat beschlossen. Trotz einiger zentraler Verbesserungen wurden viele Anregungen des Komitees für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs (KMS) sowie der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation leider nicht beachtet.
Positive Neuerungen
Ein zentrales Anliegen des KMS war die Festlegung einer angemessenen Mindesthöhe von Verkehrszeichen. Bereits seit 15 Jahren wurde eine derartige Bestimmung wiederholt und bisher ohne Erfolg gefordert, nun hält sie endlich Einzug in die österreichische Straßenverkehrsordnung, weshalb der § 48 Abs. 5 ganz besonders positiv zu erwähnen ist. Dieser regelt in Zukunft die Mindestanbringungshöhe von Verkehrszeichen in einer Art und Weise, dass diese für Menschen mit Behinderungen keine Bedrohung mehr darstellen. Nicht nur ein Wermutstropfen sondern sogar eine Verschlechterung zum ursprünglichen Entwurf der Novelle ist jedoch, dass die Mindesthöhe der Verkehrszeichen erst bei einer Neuanbringung eingehalten werden muss – und nicht wie zuvor geplant auch alte Schilder innerhalb von 10 Jahren in der korrekten Höhe angebracht werden müssen.
Wesentliche Verbesserungen bringt auch ein Halte- und Parkverbot in jenen Bereichen, wo dies die Barrierefreiheit stören würde. Die Änderung der Novelle besteht darin, dass das Verbot nicht nur wie derzeit bei Rampen, sondern beispielsweise auch im Bereich von taktilen Bodeninformationen gilt.
Diese in § 24 Abs. 1 lit. l festgehaltene Änderung ist ebenfalls sehr zu begrüßen.
Viele Forderungen missachtet
„Das sind zwar durchwegs erfreuliche Punkte, festgehalten werden muss allerdings, dass viele unserer Forderungen nicht in die Novelle integriert wurden,“ so Dr. Markus Wolf, Vorsitzender des KMS. Neben Anregungen zur politisch korrekten Bezeichnung von betroffenen Personen ist das eine ganze Reihe an Forderungen. Dazu zählen insbesondere
– die Verpflichtung für Schienenfahrzeuge, auf Schutzwegen das sichere Überqueren der Fahrbahn zu gewähren;
– das Verbot des Vorbeifahrens für alle Fahrzeuge an öffentlichen Verkehrsmitteln in Haltestellen auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist;
– die Anpassung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen für ein erhöhtes Rechtsschutzniveau für Menschen mit Behinderungen;
– eine visuell kontrastierende Gestaltung bzw. Markierung von Hindernissen;
– die Ausführung von allen Fußgängerampeln gemäß dem Mehrsinneprinzip durch akustische sowie taktile Signale;
– eine taktile Trennung von Fuß- und Radwegen sowie eines ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehaltenen Bereichs in Begegnungszonen;
– die Ergänzung der Vorschriften zur Erkennbarkeit von Fahrzeugen im Einklang mit der europäischen bzw. internationalen Gesetzgebung zur Gewährleistung einer ebenso guten akustischen wie visuellen Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugen.
Es bleibt zu hoffen, dass auch diese Maßnahmen bei der nächsten Novellierung Beachtung finden und dass der positive Konsultationsprozess weitergeführt werden kann.
Komitee für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs (KMS)
Das KMS ist eine österreichweite organisationsübergreifende Arbeitsgemeinschaft der Vereine Blickkontakt -Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen, Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (Vorsitz 2015), Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und Österreichische Blindenwohlfahrt.
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