Verein Blickkontakt

     Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen

Profil Vorsitz

Ziele und Aufgaben des Vorsitzes des Vereins Blickkontakt:

Als Vorstandsmitglied ist er mitverantwortlich für die Verwirklichung und Umsetzung der Ziele und satzungsmäßigen Zwecke des Vereines.

Aufgaben des Vorsitzes:

  • Hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes
  • Vertritt die Gesellschaft nach innen und außen
  • Führt und leitet den Verein
  • Verantwortlich für die Einberufung der Sitzungen und Versammlungen sowie die Vorbereitung deren Tagesordnungspunkte
  • Leitet alle Sitzungen und Versammlungen
  • Ist verantwortlich für die Aufnahmeanträge und Kündigungen
  • Ist verantwortlich für die einzelnen Fachbereiche
  • Unterzeichnet alle wichtigen und verbindlichen Schriftstücke
  • Erstellt die Jahresversammlung
  • Ist berechtigt, in Notsituationen, sei es in den Fachbereichen oder im Vorstand, wenn nicht anders möglich, nach gegebenen Möglichkeiten selbst unterstützend einzugreifen.