In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Bundespflegegeld.
Wenn Sie allerdings keine Grundleistung beziehen oder keinen Anspruch darauf haben und auch nicht pensionierter Arzt, Rechtsanwalt oder Zivilingenieur sind, so haben Sie Ihren Antrag beim jeweiligen Bundesland, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, zu stellen; Landespflegegeld können Sie insbesondere beanspruchen, wenn Sie ein berufstätiger behinderter Mensch, Sozialhilfeempfänger oder Mitversicherter ohne eigenen Grundleistungsanspruch sind.
Kinder haben, sofern sie keine Waisenpension beziehen und damit einen Anspruch nach dem Bundespflegegeldgesetz haben, in aller Regel einen Anspruch auf Landespflegegeld.
Bei der Antragstellung wegen Landespflegegeld gibt es jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Anlaufstellen. In Wien ist dies die Magistratsabteilung 12 (Wien Sozial), Kendlerstraße 40a, 1160 Wien (Referat Pflegegeld). In anderen Bundesländern ist etwa das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaft oder das Gemeindeamt zuständig.
Und was passiert, wenn Sie den Antrag bei der falschen Behörde eingebracht haben?
Quellenangaben: Text (Blickkontakt)