Wo muss ich das Pflegegeld beantragen?

Diese Frage ist zwar nicht besonders leicht zu beantworten, doch es gibt eine Faustregel, mit der man sich etwas helfen kann:
  1. Wenn Sie eine sog. Grundleistung - Alterspension, Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension, Witwenpension, Waisenpension, Unfallrente etc. im Sinne des § 3 Bundespflegegeldgesetz - beziehen oder einen Anspruch darauf haben, stellen Sie den Antrag bei jenem Träger, von dem Sie die Grundleistung beziehen oder wo Sie sie beantragen - z. B. Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, Arbeiter, Bauern, gewerblichen Wirtschaft, des Österreichischen Bergbaus, beim Bundessozialamt, dem Bundesrechenamt ...;
  2. wenn Sie ein pensionierter, ehemals freiberuflich tätig gewesener Arzt, Rechtsanwalt oder Zivilingenieur sind, stellen Sie den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Bundespflegegeld.

Wenn Sie allerdings keine Grundleistung beziehen oder keinen Anspruch darauf haben und auch nicht pensionierter Arzt, Rechtsanwalt oder Zivilingenieur sind, so haben Sie Ihren Antrag beim jeweiligen Bundesland, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, zu stellen; Landespflegegeld können Sie insbesondere beanspruchen, wenn Sie ein berufstätiger behinderter Mensch, Sozialhilfeempfänger oder Mitversicherter ohne eigenen Grundleistungsanspruch sind.

Kinder haben, sofern sie keine Waisenpension beziehen und damit einen Anspruch nach dem Bundespflegegeldgesetz haben, in aller Regel einen Anspruch auf Landespflegegeld.

Bei der Antragstellung wegen Landespflegegeld gibt es jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Anlaufstellen. In Wien ist dies die Magistratsabteilung 12 (Wien Sozial), Kendlerstraße 40a, 1160 Wien (Referat Pflegegeld). In anderen Bundesländern ist etwa das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaft oder das Gemeindeamt zuständig.

Und was passiert, wenn Sie den Antrag bei der falschen Behörde eingebracht haben?

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)