Darf ich auch eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitnehmen und ist diese vom Sachverständigen anzuhören?

Wenn Sie dies wünschen, so kann eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson bei der Begutachtung anwesend sein und ist auch anzuhören. Allfällige Kosten - etwa für die Anreise der Vertrauensperson etc. - werden von der Behörde jedoch nicht ersetzt.

Sollten Sie durch einen gesetzlichen, bevollmächtigten Vertreter oder einen Sachwalter vertreten sein, so können auch diese die Beiziehung einer Vertrauensperson veranlassen.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)