Ist mein Pflegegeldanspruch von der Ursache der Pflegebedürftigkeit abhängig?

Der Anspruch auf Pflegegeld ist unabhängig davon, was die Ursache für die Pflegebedürftigkeit ist.

Man spricht vom sog. Finalitätsprinzip, das heißt, dass für den Pflegegeldanspruch lediglich von Bedeutung ist, ob und welches Ausmaß an Pflegebedarf gegeben ist - "Gleiches Pflegegeld für gleiche Pflegebedürftigkeit".

Auch wenn man die Pflegebedürftigkeit selbst verschuldet hat - z. B. durch einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall -, hat man, wenn man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf Pflegegeld.

Das Gegenteil des Finalitätsprinzips ist das sog. Kausalitätsprinzip, bei dem eine Leistung von der Ursache abhängig gemacht wird.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)