Deckt das Pflegegeld den gesamten behinderungsbedingten Pflegebedarf ab?

Das Pflegegeld ist nur als eine pauschalierte teilweise finanzielle Abgeltung des behinderungsbedingt notwendigen Pflegebedarfes gedacht; so errechnet sich nach den Beträgen der sieben Pflegegeldstufen und der erforderlichen Pflegestundenzahl ein Stundenlohn von € 1,90 in Stufe 1 (bei 75 Stunden Pflegebedarf) und von € 8,50 in Stufe 7 (bei 181 Stunden Pflegebedarf).

Der Anteil, den das Pflegegeld nicht abdeckt, müssen Sie nach Möglichkeit aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder aus anderen Quellen - etwa Stiftungen oder Fonds bzw. privaten Versicherungen - finanziell bedecken. Dies war schon bei Entstehung der Pflegegeldgesetze im Jahr 1993 der politische Wille. Das bedeutet aber, dass das Argument mancher AntragstellerInnen auf Pflegegeld - "Die Stufe X reicht nicht aus, um die Pflege voll zu finanzieren." - einerseits richtig sein kann, aber auch andererseits der politischen Absicht entspricht.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)