Wann gilt man als taubblind?

Als taubblind gelten blinde Personen, deren Hörvermögen so hochgradig eingeschränkt ist, dass eine verbale und akkustische Kommunikation mit der Umwelt nicht möglich ist.

Bei taubblinden Personen wird ein Pflegebedarf angenommen, der jenem der Stufe 5 entspricht. Taubblinde Personen haben somit zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe fünf.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)