Statistische Daten zur Pflegevorsorge in Österreich

Natürlich sind auch statistische Daten zur Pflegevorsorge in Österreich immer wieder von Bedeutung; deshalb will Blickkontakt hier einen Überblick über die wichtigsten Daten geben:

* Wieviele PflegegeldbezieherInnen gibt es in Österreich?

BundespflegegeldbezieherInnen (11.08)

LandespflegegeldbezieherInnen (12.07)

Gesamt

rund 347.000

rund 61.000

rund 408.000

Achtung!

Die Zahl der PflegegeldbezieherInnen - also Personen, an die tatsächlich Pflegegeld ausbezahlt wird - unterscheidet sich von der der Pflegegeldanspruchsberechtigten - also der Personen, die einen Anspruch auf Pflegegeld haben. So haben Personen, die etwa auf Kosten des Bundes oder eines Sozialversicherungsträgers stationär im Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht sind, zwar allenfalls einen Pflegegeldanspruch, doch es wird nichts ausbezahlt, da für die Dauer des stationären Aufenthaltes der Anspruch ruht.

* Wieviele Bundespflegegeldanspruchsberechtigte gibt es nun in Österreich?

Gesamtanspruchsberechtigte inkl. Ruhensfälle (11.08)

rund 357.000

* Wieviel wird für das Pflegegeld vom Staat ausgegeben?

Bundespflegegeld 2007

Landespflegegeld 2007

Gesamt 2007

rund € 1,7 Mrd

rund € 310 Mio

rund € 2,01 Mrd

* Welchen Stundenlohn für eine Pflegestunde kann man sich mit dem Pflegegeld leisten?

Stufe

Pflegegeldhöhe 1.09

Stundenlohn bei Pflegestundenuntergrenze

Stundenlohn bei Pflegestundenobergrenze

durchschnittlicher Stundenlohn

1

€ 154,20

€ 3,02

€ 2,06

€ 2,54

2

€ 284,30

€ 3,74

€ 2,37

€ 3,06

3

€ 442,90

€ 3,66

€ 2,77

€ 3,22

4

€ 664,30

€ 4,13

€ 3,69

€ 3,91

5

€ 902,30

€ 4,99

€ 3,87

€ 4,43

6

€ 1242,00

€ 6,86

€ 5,33

€ 6,10

7

€ 1655,80

€ 9,15

€ 7,11

€ 8,13

Achtung!

Beim unteren Pflegestundenwert wurde immer von 51, 76, 121, 161 bzw. 181 Stunden im Monat ausgegangen. Beim Pflegestundenhöchstwert der Stufen 5, 6 und 7 wurde von fiktiven 233 Stunden im Monat ausgegangen (Addition der Stundenwerte in §§ 1 und 2 der Einstufungsverordnung). Da es sich um eine Durchschnittsbetrachtung handelt, wurde ein Bedarf für Motivationsgespräche bzw. das Vorliegen der Voraussetzungen für Erschwerniszuschläge für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche sowie für schwer geistig oder schwer psychisch behinderte, insb. demenziell erkrankte Personen, bei der Berechnung unberücksichtigt gelassen.

Selbstverständlich kommen in der Praxis noch allfällige zusätzliche kaufkraftmindernde Faktoren zum Tragen, die in die Berechnung nicht einfließen konnten.

* Wieviele PflegegeldbezieherInnen gibt es in welcher Stufe?

Stufe 1

rund 22%

Stufe 2

rund 34%

Stufe 3

rund 17%

Stufe 4

rund 15%

Stufe 5

rund 8%

Stufe 6

rund 3%

Stufe 7

rund 2%

 

Die obigen Basisdaten wurden im wesentlichen dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2007 sowie den veröffentlichten statistischen Daten des Hauptverbandes der österr. Sozialversicherungsträger entnommen.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)