Das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz und den neun Landespflegegeldgesetzen gibt es seit 1.7.1993.
Das Pflegegeld hat jene pflegebezogenen Geldleistungen abgelöst, die bis zum Juli 1993 auf Bundes- und Landesebene existiert haben, wie etwa den Hilflosenzuschuss nach den Sozialversicherungsgesetzen, die Hilflosen-, Pflege- und Blindenzulagen nach den Versorgungsgesetzen (Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz), die Pflegegelder nach den Landes-Behindertengesetzen, die Blindenbeihilfe nach den Blindenbeihilfengesetzen der Länder usw.
Seit 1.7.1993 besteht nun ein "geschlossenes System" der Pflegesicherung in Österreich, das heißt, dass alle pflegebedürftigen Menschen in Österreich unter denselben Voraussetzungen einen gleichartigen Pflegegeldanspruch haben - "Gleiches Pflegegeld für gleiche Pflegebedürftigkeit".
Das war auch das sozialpolitische Ziel der damaligen Bundesregierung.
Quellenangaben: Text (Blickkontakt)