Entsprechend dem in sieben Stufen gestaffelten Pflegebedarf wird auch das Pflegegeld in sieben verschiedenen Betragshöhen ausbezahlt. Mit dem Bundesgesetzblatt I Nr. 128/2008 wurden mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2009 die Pflegegeldbetragshöhen für die Pflegegeldstufen 1 und 2 um 4%, für die Pflegegeldstufen 3 bis 5 um 5% und für die Pflegegeldstufen 6 und 7 um 6% erhöht und diese Beträge im Bundespflegegeldgesetz neu festgesetzt; in der folgenden Übersicht wird zunächst der valorisierte Stufenbetrag, der ab 1.1.2009 gilt, und dann der bis 31.12.2008 gültige, nicht valorisierte Stufenbetrag dargestellt:
| Pflegestufe | ab 1.1.2009 | bis 31.12.2008 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Euro 154,20 | Euro 148,30 |
| Stufe 2 | Euro 284,30 | Euro 273,40 |
| Stufe 3 | Euro 442,90 | Euro 421,80 |
| Stufe 4 | Euro 664,30 | Euro 632,70 |
| Stufe 5 | Euro 902,30 | Euro 859,30 |
| Stufe 6 | Euro 1.242,00 | Euro 1.171,70 |
| Stufe 7 | Euro 1.655,80 | Euro 1.562,10 |
Selbstverständlich wurden auch die Ausgleiche nach § 44 des Bundespflegegeldgesetzes mit Wirkung ab 1.1.2009 selektiv nach Pflegegeldstufe wie oben dargestellt erhöht und auch der Betrag der alten Pflegegeldstufe 1 (vor dem Sparpaket 1996, BGBl. I Nr. 201/1996 - Strukturanpassungsgesetz 1996) um 4% erhöht und mit Euro 203,10 neu festgesetzt.
Auch die Pflegegeldbeträge nach den neun Landespflegegeldgesetzen sollen gleichermaßen erhöht werden; entsprechende Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sind derzeit in Begutachtung bzw. bereits in den Landesgesetzblättern kundgemacht und sollen ebenfalls mit 1.1.2009 in Kraft treten.
Achtung!
Auch die Höhe des Taschengeldes bei einem Heimaufenthalt auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers gemäß § 13 Bundespflegegeldgesetz ändert sich ab 1.1.2009; das Taschengeld beläuft sich nunmehr auf Euro 44,30 - bis 31.12.2008 Euro 42,20.
Achtung!
Sollten Sie eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, so werden Euro 60,00 auf Ihr jeweiliges Pflegegeld angerechnet, das heißt, dieser Betrag wird einfach abgezogen und ein um diesen Betrag gemindertes Pflegegeld ausbezahlt.
Beispiel:
Sie beziehen die erhöhte Familienbeihilfe für Ihr erheblich behindertes Kind und Ihr Kind hat auch einen Pflegegeldanspruch in Höhe der Stufe 4.
Es wird somit nicht der Betrag von Euro 664,30 (ab 1.1.2009), sondern Euro 604,30 (Euro 664,30 - Euro 60,00) ausbezahlt. Sie sind aber auf Grund Ihrer Anzeigepflicht verpflichtet, den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe der Pflegegeldbehörde bekanntzugeben.
Achtung!
Wenn Sie neben dem Österreichischen Pflegegeld noch eine andere Geldleistung wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit im Inland oder aus dem Ausland beziehen (etwa Pflegegeld aus der Pflegeversicherung Deutschlands, Pflegezulage, Hilflosenzulage, Blindenzulage ...), so werden diese Geldleistungen auf Ihr Pflegegeld angerechnet, also davon abgezogen und ein gemindertes Österreichisches Pflegegeld ausbezahlt.
Beispiel:
Sie beziehen Pflegegeld der Stufe 4 - Euro 664,30 - und Pflegegeld aus der Deutschen Pflegeversicherung - umgerechnet Euro 400; es wird Ihnen somit nur ein Österreichisches Pflegegeld von Euro 264,30ausbezahlt. Auch in diesem Fall sind Sie auf Grund Ihrer Anzeigepflicht verpflichtet, den Bezug einer solchen pflegebezogenen Geldleistung der Pflegegeldbehörde anzuzeigen.
Achtung!
Sollten Sie wegen eines Unfalles pflegebedürftig geworden sein und gegen Ihren Schädiger einen Schadenersatzanspruch haben, so müsste Ihnen jener Teil Ihres Schadenersatzanspruches, der zur Abdeckung Ihres Pflegebedarfes bezahlt wird, auf das Pflegegeld angerechnet werden. In der Praxis funktioniert das so, dass dieser Teil Ihres Schadenersatzanspruches auf die Behörde, die Ihnen Ihr Pflegegeld auszahlt, übergeht, also dass dieser Teil Ihrer Schadenersatzzahlungen an die Behörde - als Regress - bezahlt wird. Sie haben der Pflegegeldbehörde jedenfalls bereits bei der Antragstellung mitzuteilen, dass Sie durch einen Unfall pflegebedürftig geworden sind und, dass Sie allenfalls auch einen Schadenersatzanspruch haben bzw. bereits Schadenersatz erhalten.
Quellenangaben: Text (Blickkontakt)