Wird mir das Pflegegeld auch ins Ausland bezahlt?

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Jauch vom 8. März 2001 zur Zahl C 215/99 ist es nun klargestellt:

Das Bundespflegegeld wird auch in andere EU-Mitgliedstaaten ausgezahlt - exportiert -, wenn Sie

  1. einen sog. Grundleistungsanspruch - also etwa Pensions- oder Rentenanspruch - in Österreich haben,
  2. pflegebedürftig im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes sind,
  3. Ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und
  4. ein Anknüpfungspunkt zu einem österreichischen Krankenversicherungsträger besteht.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Februar 2006 in der Rechtssache Hosse, Geschäftszahl C-286/03, ist nun auch klargestellt, dass auch die Landespflegegelder als Leistung bei Krankheit gelten und damit in die EU-Mitgliedstaaten zu exportieren sind.

Nähere Informationen zum Urteil des EuGH in der Rechtssache Jauch betreffend den Export des Bundespflegegeldes finden Sie hier.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)