Das Bundespflegegeld wird auch in andere EU-Mitgliedstaaten ausgezahlt - exportiert -, wenn Sie
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Februar 2006 in der Rechtssache Hosse, Geschäftszahl C-286/03, ist nun auch klargestellt, dass auch die Landespflegegelder als Leistung bei Krankheit gelten und damit in die EU-Mitgliedstaaten zu exportieren sind.
Nähere Informationen zum Urteil des EuGH in der Rechtssache Jauch betreffend den Export des Bundespflegegeldes finden Sie hier.
Quellenangaben: Text (Blickkontakt)