Müssen Pflegepersonen im Verfahren angehört und
Pflegedokumentationen berücksichtigt werden?
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung - etwa Pflegeheim, Krankenhaus ... -
untergebracht sind, so hat der Sachverständige zur Beurteilung Ihrer konkreten
Pflegesituation auch Informationen des Pflegepersonals einzuholen und die
Pflegedokumentation zu berücksichtigen; dazu ist der Sachverständige rechtlich
verpflichtet.
Werden Sie durch ambulante Dienste - etwa mobile Krankenschwestern,
Heimhilfen ... - zuhause betreut, so hat der Sachverständige die
Pflegedokumentationen zu berücksichtigen, wenn ihm diese zur Verfügung
gestellt wurden. Die Pflegepersonen der ambulanten Dienste können ebenfalls
angehört werden, wenn Sie diese als Vertrauensperson
bei der Untersuchung beiziehen.
Quellenangaben: Text (Blickkontakt)