Müssen Pflegepersonen im Verfahren angehört und Pflegedokumentationen berücksichtigt werden?

Wenn Sie in einer stationären Einrichtung - etwa Pflegeheim, Krankenhaus ... - untergebracht sind, so hat der Sachverständige zur Beurteilung Ihrer konkreten Pflegesituation auch Informationen des Pflegepersonals einzuholen und die Pflegedokumentation zu berücksichtigen; dazu ist der Sachverständige rechtlich verpflichtet.

Werden Sie durch ambulante Dienste - etwa mobile Krankenschwestern, Heimhilfen ... - zuhause betreut, so hat der Sachverständige die Pflegedokumentationen zu berücksichtigen, wenn ihm diese zur Verfügung gestellt wurden. Die Pflegepersonen der ambulanten Dienste können ebenfalls angehört werden, wenn Sie diese als Vertrauensperson bei der Untersuchung beiziehen.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)