Was kann ich tun, wenn das Verfahren unzumutbar lang dauert?

Das Pflegegeldverfahren darf von der Antragstellung an bis zur Bescheiderlassung nicht länger als sechs Monate dauern.

Sollte diese gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist von sechs Monaten jedoch durch die Behörde - den Pflegegeldträger (Pensionsversicherungsträger, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat ...) - überschritten werden, also innerhalb dieser Frist kein Bescheid erlassen werden, so können Sie eine sog. Devolutionsklage bei dem örtlich zuständigen Landesgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen bzw., wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, beim Arbeits- und Sozialgericht Wien einbringen.

Eine Devolutionsklage ist eine Klage, die auch am Amtstag des jeweiligen Gerichts zu Protokoll gegeben werden kann, das heißt, dem Richter oder Rechtspraktikanten mündlich vorgetragen und von diesem protokolliert werden kann. Damit ist die Klage eingebracht.

Die Devolutionsklage bewirkt, dass die Behörde - der Pflegegeldträger (Pensionsversicherungsträger, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat ...) - für die Entscheidung Ihres Pflegegeldantrages unzuständig wird, weil sie die gesetzliche Entscheidungsfrist überschritten hat. Für Ihren Antrag wird nun das Gericht zur Entscheidung zuständig, das neuerlich durch Gerichtssachverständige begutachten lässt und nach einer mündlichen Verhandlung bei Gericht mit Urteil über Ihren Antrag entscheidet.

Quellenangaben: Text (Blickkontakt)