Wesentlich für das Funktionieren von persönlicher Assistenz ist einerseits eine entsprechende Sensibilität und Respekt der Assistentin/des Assistenten gegenüber dem Menschen mit Behinderung und andererseits das Bewusstsein des Menschen mit Behinderung, Auftraggeber (Dienstgeber) zu sein. Eine einschlägige Ausbildung - etwa als Behindertenbetreuer oder Sozialarbeiter ... - ist nicht erforderlich.
Die Aufgaben einer persönlichen Assistenz können ausgesprochen vielfältig und auch hinsichtlich des erforderlichen Zeitaufwandes sehr unterschiedlich sein. So kann persönliche Assistenz etwa für das Öffnen von Getränkeflaschen, die Benützung der Toilette, das Umlagern im Bett, die Begleitung bei Wegen außer Haus, beim Lesen von gedruckten Texten (etwa für blinde Menschen), das An- und Auskleiden ... erforderlich sein; dieses Erfordernis an Assistenz kann auch nur tageweise oder stundenweise bis zu rund um die Uhr gegeben sein.
Ein ernsthaftes Problem stellt jedoch die Finanzierung solcher Assistenzleistungen dar; wenn überhaupt, so wird lediglich ein Teil der benötigten persönlichen Assistenz aus Mitteln der Behindertenhilfe oder der Sozialhilfe finanziert. Der Rest muss leider noch immer zumeist aus eigenen Mitteln des Menschen mit Behinderung, wie etwa eigenem Erwerbseinkommen, Vermögen und auch dem Pflegegeld, oder aus Stiftungen oder Fonds aufgebracht werden.
Achtung!
Die persönliche Assistenz ist aber nicht mit der Arbeitsassistenz zu verwechseln; Arbeitsassistenz sind jene Assistenzleistungen, die der Mensch mit Behinderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt, also etwa das Umblättern von Schriftstücken für den dienstlichen Gebrauch, das Vorlesen von Dienststücken, das Entnehmen von beruflich benötigten Büchern aus dem Regal, das Einscannen dienstlicher Druckwerke ...
Sollte diese Person mit Behinderung während der Dienstzeit aber etwa für die Benutzung der Toilette Assistenz benötigen, so ist diese, auch wenn sie von derselben Assistenzperson erbracht wird, die auch die Arbeitsassistenz erbringt, als persönliche Assistenz bei einer höchst persönlichen Verrichtung des täglichen Lebens, die mit der Erwerbstätigkeit nichts zu tun hat, zu verstehen.
Quellenangaben: Text (Blickkontakt)