Verein Blickkontakt

     Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen

Mariahilfer Straße – Einschulung zur Handhabung der neuen Querungshilfen

Im Rahmen der Neugestaltung der Mariahilfer Straße werden neue Querungshilfen installiert. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, die Handhabung dieser neuen Einrichtung kennen zu lernen, finden Sie hier die diesbezügliche Information der MA33

Die Anlagen in Wien 6., Otto-Bauer-Gasse, Zieglergasse und Schottenfeldgasse werden mit der Eröffnung der Mariahilfer Straße am 14.11.2014 in Betrieb genommen. Die MA 33 wird in den folgenden Wochen zu bestimmten Terminen mit jeweils zwei MitarbeiterInnen für Fragen und Begehung der Anlagen vor Ort sein.

Diese Termine sind:
Montag, 17.11.2014, zwischen 09:00 und 11:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Otto-Bauer-Gasse
Dienstag, 18.11.2014, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Otto-Bauer-Gasse
Mittwoch, 19.11.2014, zwischen 16:00 und 18:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Otto-Bauer-Gasse
Donnerstag, 20.11.2014, zwischen 16:00 und 18:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Zieglergasse
Freitag, 21.11.2014, zwischen 09:00 und 11:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Zieglergasse
Samstag, 22.11.2014, zwischen 11:00 und 13:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Zieglergasse
Montag, 24.11.2014, zwischen 09:00 und 11:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Schottenfeldgasse
Dienstag, 25.11.2014, zwischen 16:00 und 18:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Schottenfeldgasse
Mittwoch, 26.11.2014, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr – 6., Mariahilfer Straße # Schottenfeldgasse

Wir haben versucht eine Terminserie zu finden, die zum einen unterschiedliche Tageszeiten, zum anderen einen Wechsel der Örtlichkeiten vorsieht. Im Bedarfsfall sind die MitarbeiterInnen natürlich auch bereit, die jeweils anderen beiden Örtlichkeiten zu begehen.

Da wir im Moment noch in Abstimmungsgesprächen mit der ÖAR stehen, wir aber bestrebt sind, die Anmeldechips zeitnah an die Anspruchsberechtigten auszuliefern, werden wir jeder blinden oder sehbeeinträchtigten Person direkt vor Ort einen Chip kostenfrei überlassen. Zur Administration der Chipausgabe und der Verifizierung einer Anspruchsberechtigung ersuchen wir einen Behindertenausweis vorzulegen, den wir zur Dokumentation fotografieren müssen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, Dritten – die in Vertretung von Anspruchsberechtigten auftreten – einen Chip auszuhändigen, auch nicht dann, wenn uns ein Ausweis einer dritten Person vorgelegt werden sollte. Wir bitten weiters zu beachten, dass jeder Anspruchsberechtigte nur jeweils einen Chip erhält.

All jene Personen, die keinen der oben angeführten Termine wahrnehmen können, erhalten ab Dezember 2014 ihre Chips über die ÖAR.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an verkehr@blickkontakt.or.at oder telefonisch, Mo bis DO zwischen 17:00 und 20:00 Uhr an 0699 16600223

erstellt am 11.11.2014 von Martin Oblak

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