Wer kann solche Zuwendungen erhalten?
Wie lange kann die Zuwendung gewährt werden?
Die Zuwendung wird auf die Dauer der in Anspruch genommenen Familienhospizkarenz gewährt.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Zuwendung gewährt?
Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn Ihr (mit einem Gewichtungsfaktor) gewichtetes durchschnittliches monatliches Nettohaushaltseinkommen für den Fall der Karenzierung unter € 500 pro Person absinkt. Bei der Einkommensberechnung werden auch Transferleistungen berücksichtigt, nicht jedoch die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, die Wohnbeihilfe oder ein Pflegegeld.
Sie müssen jedoch die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz bescheinigen, etwa durch eine Bestätigung des Arbeit-/Dienstgebers oder des Sozialversicherers.
Die Darlehen werden monatlich gewährt. Sollte die Familienhospizkarenz in einem Monat nicht für die Gesamtdauer dieses Monats bestehen, so wird auch die Zuwendung aus dem Familienhärteausgleich nur anteilig gewährt.
Für den Fall, dass Sie eine Zuwendung zu Unrecht beziehen, müssen Sie sich auch zur Rückzahlung verpflichten.
Selbstverständlich haben Sie jede Änderung in den Voraussetzungen - etwa eine Einkommensänderung oder die Beendigung der Familienhospizkarenz - dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu melden.
Wo ist der Antrag auf derartige Zuwendungen zu stellen?
Den Antrag auf Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleich müssen Sie beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen - Stubenring 1, 1010 Wien - stellen.
Infos zum Familienhospizkarenz-Härteausgleich mit Gesetzestext und Richtlinien gemäß § 38j Familienlastenausgleichsgesetz und das diesbezügliche Antragsformular im PDF-Format zum Download finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen unter dem Link "Familie" - "Familienhilfe"; das BMSG bietet darüberhinaus auch eine österreichweit kostenlose Servicetelefonnummer zu Fragen der finanziellen Absicherung bei Familienhospizkarenz an: 0800 240 262.
Quellenangaben: Text (Blickkontakt)