Behindertengleichstellung

Benni Blindflug stützt sich auf sein Recht Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Ziele, wenn nicht sogar das wichtigste Ziel, ist die Verwirklichung der Gleichstellung, also der Chancengleichheit und Gleichberechtigung, behinderter mit nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Um allen behinderten und nichtbehinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, sich über die Geschichte der Behindertengleichstellungsbewegung sowie die Inhalte umfassend informieren zu können, und so das Verständnis für die Wichtigkeit dieses Zieles zu erwecken und damit auch die unterstützende Lobby zu erweitern und die Behindertengleichstellungsbewegung zu stärken, setzt Blickkontakt einen der Schwerpunkte seiner Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in diesem Themenbereich.

Das Kernstück des österreichischen Behindertengleichstellungsrechts bildet das sogenannte Behindertengleichstellungspaket, das am 6. Juli 2005 im Nationalrat beschlossen und mit BGBl. I Nr. 81/2005 und BGBl. I Nr. 82/2005 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde; es besteht im wesentlichen aus:

1. dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG),

2. dem Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt in §§ 7a-7q des Behinderteneinstellungsgesetzes,

3. der Behindertenanwaltschaft nach § 13b ff des Bundesbehindertengesetzes und

4. der Anerkennung der österr. Gebärdensprache als eigenständige Sprache in Art. 8 Abs. 3 B-VG.

Einen Überblick über die Entstehungsgeschichte des Behindertengleichstellungspaketes, die Gesetzestexte samt Erläuterung finden Sie auf hier und einen Überblick über den neuen Rechtsschutz finden Sie hier beschrieben.

Geschichte der Behindertengleichstellung in Österreich

Die oberste Maxime lautet:

Behindertengleichstellung ist ein Menschenrecht!


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